Allgemeine Geschäftsbedingungen der oneword GmbH

zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen der oneword GmbH mit Sitz in Böblingen (oneword) mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn oneword bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt. Nachträgliche Anpassungen der AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geänderten Vertragsbestimmungen widerspricht.

Sämtliche Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende AGB des Auftraggebers, werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn oneword nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

Ein wirksames Vertragsverhältnis mit oneword kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch oneword. Das gilt auch für Vereinbarungen zur Abweichung von diesem Schriftformerfordernis.

oneword wird regelmäßig als Sprachmittler tätig. Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines vorgegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Die Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn hierfür erforderliche Vorgaben, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

3. Erfüllung und Gefahrenübergang

Leistungserfüllung durch oneword erfolgt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an ein sonst durch oneword im Auftrag des Auftraggebers mit dem Transport beauftragtes Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in ein ggf. vereinbartes elektronisches Übermittlungsmedium. Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

4. Leistungsfristen, Verzug

Leistungsfristen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie von oneword ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät oneword mit ihren Leistungen in Verzug, ist oneword zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Ansprüche wegen Verzugs im Rahmen vorliegender Haftungsbegrenzung verlangen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch oneword bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit oneword eine fällige Lieferung trotz Verstreichens einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbringt, kann oneword auch nach Ablauf der Nachfrist die Lieferung bewirken, sofern oneword diese eine angemessene Zeit vorher ankündigt. Hat der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt, in dem oneword die Lieferung der Ankündigung gemäß anbietet, noch keine Entscheidung getroffen, ob er nach wie vor auf Erfüllung bestehen möchte oder aber nunmehr Schadensersatz statt der Leistung begehrt und/oder vom Vertrag zurücktritt, so ist er verpflichtet, die von oneword ordnungsgemäß angebotene Lieferung entgegenzunehmen. Versäumt er dies, so gerät er in Annahmeverzug.

Soweit oneword durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von oneword nicht zu vertretende Umstände an der weiteren Erbringung und/oder Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Rücktritt oder Schadensersatz ausgeschlossen.

5. Gewährleistung, Haftung

Eventuelle Fehler der Übersetzung, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt, sind oneword innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versand (Datum der Datenübermittlung bzw. der Rechnung von oneword) schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ihrerseits innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden gegenüber oneword anzuzeigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Im Übrigen steht dem Auftraggeber das Recht zum Rücktritt nur zu, wenn oneword die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, wird ausgeschlossen. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen wird die Haftung ausgeschlossen, sofern oneword die Druckfahnen zur Endkontrolle nicht vorgelegen haben. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung einer besonderen Fachterminologie, ist oneword insoweit von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die auf Mängeln der vorgegebenen Fachterminologie beruhen. Den Auftraggeber trifft eine Hinweispflicht bei der Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden durch Übersetzungsfehler.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von oneword auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von oneword. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet oneword nicht. Die in diesem Absatz vorgenommenen Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei oneword zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei oneword zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von oneword sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht betreffend Zahlungsverpflichtungen bei nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Mängeln bzw. Forderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf mit ggf. bestehenden Gegenforderungen auch nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7. Übertragung der Nutzungsrechte

Sämtliche übertragbaren, aus dem Urheberrecht folgenden Nutzungsrechte an durch oneword gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, Translation-Memory- und Terminologie-Datenbanken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung bei oneword.

8. Abwerbeverbot

Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer Vertragsstrafe von € 50.000,- vereinbart.

9. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken und zur Auftragsausführung im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass an oneword übermittelten Daten zur zweckbestimmten Weitergabe an oneword zugelassen sind.

10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Böblingen. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.

August 2009