25.09.2023

Eigentum von Translation Memorys: Klare Urheber- und Nutzungsrechte im Übersetzungsprozess

Translation Memorys sind aus dem zeitgemäßen Übersetzungsprozess nicht mehr wegzudenken. Auseinandersetzungen um das Urheberrecht und Eigentum der Inhalte und Daten allerdings schon. Wir erläutern die Rahmenbedingungen und führen aus, weshalb wir unseren Kund:innen alle Möglichkeiten eröffnen, ohne ihnen rechtliche Hindernisse in den Weg zu stellen.

Was ist ein Translation Memory?

Ein Translation Memory (TM) ist das digitale Gedächtnis im Übersetzungsprozess: Eine Datenbank, in der alle Übersetzungen und die dazugehörigen Ausgangstexte segmentweise gespeichert werden. Diese Satz- bzw. Segmentpaare werden als Übersetzungseinheiten bezeichnet. Wiederholen sich zuvor übersetzte Sätze, Absätze oder Textsegmente in weiteren Dokumenten, hält das TM die Übersetzung schon bereit – identische Inhalte müssen so nur ein einziges Mal übersetzt werden.

Diese Vorgehensweise vereinfacht die Arbeit der Übersetzer:innen und schafft für Kund:innen und Auftraggeber:innen klare Vorteile: Die Übersetzung steht schneller zur Verfügung und wird auch erheblich günstiger.

Wem gehört die Übersetzung?

Texte sind urheberrechtlich geschützt – Übersetzungen auch

Das Recht auf Nutzung und Verwertung eigener Texte ist im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) klar geregelt. Neben Musikwerken, Filmen, Architektur und weiteren Künsten schützt es auch Sprachwerke. Es greift, sobald die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht ist und das Werk eine „wahrnehmbare Formgestaltung“ aufweist, die „über eine Idee hinaus bereits so weit konkretisiert ist, dass es mit menschlichen Sinnen wahrnehmbar ist“. Handelt es sich gemäß dieser Definition um eine „persönliche geistige Schöpfung“, ist der Text ein Sprachwerk und somit geschützt.

Übersetzer:innen sind ebenfalls Autor:innen

Alles was mit dem Sprachwerk geschehen soll, muss von den Autor:innen erlaubt werden. Dies betrifft auch die explizite Erlaubnis zur Übersetzung. Ist diese erfolgt, wird die:der jeweilig:e Übersetzer:in ebenfalls Urheber:in und die Übersetzung ist ein eigenes, urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk. §3 des UrhG besagt: „Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.“ Übersetzer:innen können also auf die Nennung ihres Namens bestehen und über die Verwertung des Textes entscheiden.

Ausnahmen bestätigen (wie immer) die Regel

Eine Ausnahme bilden wissenschaftliche oder technische Texte. Wissenschaftliche Lehren sind nicht grundsätzlich vom Urheberrecht geschützt, sondern lediglich die Art und Weise der Präsentation des Textes, beispielsweise die Anordnung und Gestaltung.

Eine weitere Ausnahme sind Übersetzungen, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen, so dass das Urheberrecht nicht greift. Hierunter fallen auch maschinell erstellte Übersetzungen, denn eine Maschine kann nach aktuellem Rechtsverständnis keine persönliche kreative Schöpfungsleistung erbringen.
Maschinell vorübersetzte und anschließend menschlich posteditierte Texte bzw. im MTPE-Verfahren erstellte Übersetzungen sind hingegen „persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters“ und deshalb wie selbständige Werke geschützt.

Wem gehört das Translation Memory?

Mit dem Translation Memory, das im Rahmen einer Übersetzungsarbeit angelegt wird, verhält es sich wie mit der Übersetzung selbst: Rein urheberrechtlich gehören in Auftrag gegebene Übersetzungsdienstleistungen nicht grundsätzlich den Auftraggeber:innen. Einen automatischen Anspruch auf die TM-Daten eines Übersetzungsdienstleisters gibt es ebenfalls nicht. Aber…

Translation Memory bei oneword

Für Translation-Memory-Anwendungen bei oneword treffen wir klare Vereinbarungen und haben eine ebenso klare Devise in puncto Eigentumsrechte, IT-Sicherheit & Datenschutz:

Die Übersetzungsdaten unserer Kund:innen werden immer in einer individuellen Kundendatenbank gespeichert und nur für ihre spezifischen Aufträge genutzt.
Wir garantieren die Geheimhaltung und den Schutz Ihrer Dokumente und Daten sowie ein uneingeschränktes Eigentumsrecht der übersetzten Dokumente und Translation Memorys.

Sobald eine Übersetzung, Textadaption oder DTP-Leistung ausgeliefert und beglichen wurde, gehen auch gleichzeitig alle Nutzungs- und Eigentumsrechte in den Besitz der Kund:innen über.
Dazu gehört selbstverständlich auch, dass unsere Kund:innen die TM-Daten jederzeit anfordern und beispielsweise für interne Zwecke weiterverwenden können.

Das Translation Memory als „Nagelprobe“ für die Wahl Ihres Übersetzungsdienstleisters

Es gibt durchaus Übersetzungsdienstleister, die sich das Eigentum an TM-Dateien vorbehalten und damit Kund:innen an sich binden, da ein Dienstleisterwechsel zum Verlust der bisherigen TM-Daten führen würde.

Deshalb empfiehlt es sich generell, die Frage der Verwertungs- und Nutzungsrechte vor der Beauftragung von Übersetzungsdienstleistungen zu regeln. Auch, um Missverständnisse und spätere Auseinandersetzungen um das Eigentum am Translation Memory auszuschließen.

Stellen Sie vertraglich sicher, dass Sie das zeitliche, räumliche und zweckmäßige alleinige Nutzungsrecht an Ihren Übersetzungen und somit auch an den TM-Dateien haben. Wenn es sein muss bzw. Sie das wünschen, können Sie sich diese dann jederzeit von Ihrem aktuellen Übersetzungsdienstleister aushändigen lassen und behalten Ihre Unabhängigkeit und Sicherheit.

Möchten Sie Ihre Übersetzungsprozesse einfach, effektiv und ergebnisorientiert gestalten? Dann sprechen Sie mit uns. Unsere Expert:innen für CAT-Tools und Translation Memorys stehen gern zur Verfügung.

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